Hallo liebe leute! Darf ein Mofa (Puch maxi mk2 ) Baujahr 1981 noch von der Polizei auf die Rolle gestellt werden?
5 Antworten
Aber sicher, lieber PuchMaxiMKII, wenn es auf der Strasse fahrend angetroffen wird... oder dachtest du, es stünde unter Denkmalschutz oder hätte diplomatische Immunität ?
"diplomatische Immunität" *lach* der is gut! Wo kann ich die für mein Motorrad beantragen??? ;-)))
Salue
Natürlich muss jedes Motorfahrzeug alle Vorschriften erfüllen, die seinerzeit, bei der ersten Zulassung, Gültigkeit hatten. Dies darf die Polizei auch kontrollieren.
Wenn das Mofa ansonsten absolut in Ordnung ist und nur auf der Rolle zu schnell läuft, ist eine solche Messung nicht als Anklagepunkt zugelassen.
Die Rollenprüfung ist eine Referenz-Messung. Referenz-Messungen müssen keine bestimmten Werte erfüllen. Sie dienen nur als Indiz für einen eventuell vorliegenden Mangel.
Der Grund: Mofas laufen unter Umständen auf der Rolle schneller als auf der Strasse.
Ein wenig ist der Luftwiderstand ein Grund , viel mehr aber die Kühlung des Motors.
Wird der Zylinder heisser als normal, stimmen die werkseitigen Drosselmassnahmen nicht mehr.
Die Schweizer Behörden haben deshalb solche Messungen gestrichen. Es gibt genug andere Punkte an einem Mofa die die Bastelei ahnen lassen.
Tellensohn
Bild: Velosolex aus dem Jahr 1971 (Schweiz 30 km/h). Dieser hat am Durchlaufvergaser serienmässig eine vom Fahrer einstellbare Gemischdüse.
Stellt man die auf Mager und ohne echten Widerstand auf der Strasse läuft der auf der Rolle 45 km/h. In echt aber nur 33 km/h.
Versucht man die Polizei "auf die Rolle zu schieben", stellen die das Mofa auf die Rolle. ;-))
*lach* .... und warum sollte die nicht (mehr) geprüft werden dürfen?
Jedes Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, völlig unabhängig vom Alter. Es gibt ein paar Ausnahmeregeln für Oldtimer mit H-Kennzeichen, diese beinhalten aber keine Tuningmaßnahmen die das Gefährt schneller machen. Das ist illegal und strafbar, egal ob Baujahr 1981 oder 2016. Es erlischt die Betriebserlaubnis und wenn du keine entsprechende Fahrerlaubnis hast, bist du dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis! Achso, wenn deine Mutter oder dein Vater das Teil für dich anmeldet, einer der beiden also offizieller Halter des Fahrzeugs ist, können auch sie u. U. dafür genauso bestraft werden:
Stimmt, ist ein Versicherungskennzeichen. Aber... irgend wer muss bestimmt auch dafür unterschreiben....
Der Versicherungsnehmer. Aber für ihn gilt in diesem Fall nicht der § 21.
Ok, also dürfen das Minderjährige? Und bei frisierten Mofas gilt § 21 nicht? Welcher dann? Oder... schimpft sich das dann etwa nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis"? Hm.... egal, betrifft mich/uns eh nicht....
Nee, ich meinte die Eltern (schäm...) Aber lass bitte das Thema. Ich habe keine Lust, mich mit einem Motor-Fahrrad zu beschäftigen. Der Junge hat sich ohnehin mit seiner Frage ganz massiv verlaufen.
Natürlich nicht, sofort die Dienstnummer geben lassen, eine Beschwerde an den Polizeipräsidenten schreiben und die Beamten sofort verklagen oder versuche denen direkt eine Einweisung in die Psychiatrie zu verpassen.
Solche Leute, die nach Recht und Gesetz handeln und dieses vertreten gehören ganz sicher nicht auf den Bürger losgelassen.
Warum verklagen? Schicke die Polizisten nach Berlin, da werden sie verprügelt. Wir haben hier viele rechtsfreie Räume, da fährt die Polizei mit "Scheuklappen" schnell durch, oder es werden keine Streifenwagen sondern nur Zivilstreifen eingesetzt. Streifenwagen wirken "provozierend" Ist leider kein Witz.
Mir tun die Polizisten leid. Die werden beleidigt, geschlagen und in der Öffentlichkeit bloß gestellt. Natürlich gibt es auch "schwarze Schafe" wie in jedem Beruf, aber der Großteil macht einen vernünftigen Dienst. Ich habe mit der Polizei kein Problem. Grade mit meiner großen Klappe habe ich selten Schwierigkeiten bei Kontrollen. So wie man rüber kommt, so wird man auch behandelt.
Das die Polizei weg sieht, damit habe ich nicht gemeint, dass die feige sind. Wenn die sich wehren müssen weil sie angegriffen werden (habe ich selber schon öfter gesehen), dann kommen die "Gutmenschen" mit ihren Handys und man kann Minuten später im Internet sehen wie der "arme Gewalttäter" von den Polizisten festgenommen wird. Natürlich nur die Zehnen, bei denen die Polizisten sich wehren. ----
Ist zum kotzen. Die beschützen mein Leben und meine Sachen mit ihrer Gesundheit und werden dafür schlimmer als Tiere behandelt. Ich habe sehr große Achtung vor Polizisten, Feuerwehrleuten, Notärzten und Altenpflegern. ----- Keine Sorge Kai, ich habe Deine sarkastische Antwort schon richtig verstanden. Ich wollte nur mal meine Frust über die Ungerchtigkeit ablassen. ----
Vor zwei Tagen hat mir eine Radfahrerin an meinem Auto einen Spiegel abgefahren. Die Polizei haben "super" gut die Lage geklärt. Anschließen hat einer meinen Spiegel wieder anmontiert (Er hat auch so ein Mercedes). So vorbildlich können Polizeibeamte sein. Bonny
Das was ich geschrieben habe (und du auch) entspricht leider der Wahrheit. Alle "öffentlichen" Personen stehen im Kreuzfeuer, auch z.B. Rettungsdienstler, Ärzte und Lehrer. "Was? Mein Sohn hat nur eine 1 in der Klassenarbeit bekommen, das muss wenigistens eine 1++ sein! Ich verklag Dich!"
Das gesunde Augenmaß ist abhanden gekommen und die Polizei mutiert zum Streichelzoo. In anderen Ländern reicht ein krummes Wort und es fliegt der Knüppel, sollte man hierzuland vieleicht auch mal wieder erlauben.
Ein Mofa kann man nicht "anmelden", sprich , es ist nicht zulassungsfähig.