Kosten für unnötige Fehlersuche.
Wie sollte man sich verhalten, wenn eine Werkstatt unangemessene 3 h für die Fehlersuche braucht(defekte CDI), für die eine Laie nur kurz in die FAQ der entsprechenden Seite schauen müsste. Muß man prinzipell für die Unbeholfenheit der Werkstatt zahlen? Ist ein mündlicher Kostenvoranschlag bindend?
1 Antwort
Bezüglich des Kostenvoranschlags guckst Du in §650 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/650.html Eine Überschreitung muss er Dir Anzeigen. Stellt sich aber auch die Frage, ob Du einen Zeugen für den mündlichen Kostenvoranschlag hast.
Wenn Du nur kurz in die FAQ gucken musstest, verstehe ich den Auftrag allerdings nicht. Hinterher ist jeder schlauer. Was sagt denn die Herstellervorgabe für die Fehlersuche. Frag ggf. bei einem anderen Händler danach.
Generell zahlst Du für die Fehlersuche. Bei Stress kannst Du Dich auch an eine Schiedstelle des dt. KfZ Gewerbes wenden und Rat suchen.
Das ist z.B. ein Grund, warum ich "Werkstatt-Tests" ganz gut finde, wenn sie denn mal stattfinden würden ;-)
Überall wird man gefunden ;.) schöne kleine Interwelt. Mich interessierte das Thema, weil ich auch in einer freien Werkstatt bin und dort diese modelltypischen Defekte oft nicht auf Anhieb gelöst werden können. In der Vertragswerkstatt haben die halt schon ein paar 100x bei diesem Baujahr die CDI samt Halterungen getauscht. (Das bringt mich auf ne Idee für ne Umfrage)
Genau dies ist der Grund, warum ich die voraussichtlichen Kosten auf der Auftragsbestätigung vermerken lasse.
Hier noch ein paar Infos: http://www.bild.de/BILD/auto/2008/04/werkstatt-recht/darauf-sollten-sie-achten.html
Hi Marcus,
es geht um diesen Thread: www.transalp.de/cgi-bin/forum/config.pl?read=101964
Die "Himmelsmücke" liest dort auch mit und fährt selbst eine Transalp PD06. ;-)
Transalp rulez, der T.J.