Lohnt sich ein Einspruch?
Hallo alle zusammen,
mein Sohn hat, vor einem halben Jahr den Führerschein Klasse B gemacht. Vor zwei Tagen hat er es "geschafft" eine rote Ampel zu überfahren...ohne Worte schon mal. Was ja unter einen A-Verstoß fällt, der wenn ich das richtig verstehe, schlimmer ist als ein B-Verstoß, korrekt? (Quelle: https://zu-schnell-gefahren.de/probezeit/)
So nun meine Frage: Meine Überlegung war, dagegen Einspruch zu erheben, aufgrund dessen, weil nach seiner Aussage, der Autofahrer vor ihm ihn ausgebremst hat. Macht das Sinn oder sind die Chancen gleich null?
8 Antworten
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, nicht nur in der Probezeit. Ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg sind hier die Konsequenz. Ging mit dem Überfahren der roten Ampel außerdem eine Gefährdung einher, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde rot war. In diesem Fall wird von einem einfachen Rotlichtverstoß gesprochen.
Stand die Anzeige bereits länger als eine Sekunde auf Rot und Sie sind trotzdem über die Kreuzung gefahren, geht es um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der ebenfalls mit 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft wird.
Bei einer zusätzlichen Gefährdung müssen Kraftfahrer mit 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie ebenfalls einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Diese Sanktionen gelten für erfahrene Autofahrer und Fahranfänger gleichermaßen.
In der Probezeit bringt das Überfahren einer roten Ampel zusätzlich eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich.
Es handelt sich dementsprechend immer um einen A-Verstoß.
So nun meine Frage: Meine Überlegung war, dagegen Einspruch zu erheben, aufgrund dessen, weil nach seiner Aussage, der Autofahrer vor ihm ihn ausgebremst hat. Macht das Sinn oder sind die Chancen gleich null?
Weil jemand bremst beschleunigt er so stark das er nicht mehr anhalten, bzw die rote Ampel übersieht?
Dann sollte er zusätzlich eigentlich noch ne MPU (Idiotentest) machen...
Wenn es der Autofahrer vor ihm geschafft hat noch vor der Ampel zu stoppen, dann kann sich dein Sohn nur ausgebremst fühlen, wenn er viel zu dicht drauf war und es ohne Ausweichen zu einem Auffahrunfall gekommen wäre. Diese Form der Argumentation zieht also nicht.
Leider ist es mittlerweile fast üblich geworden noch bei Kirschgrün drüberzubrettern, schuld haben immer die anderen oder die Ampel ;-)
Ihr könnt es per Einspruch oder gar Anwalt versuchen, aber ich fürchte es kostet in jedem Fall und evtl. zzgl. Anwaltskosten.
Merkwürdig ist nur, dass dein Sohn vor 98 Tagen erst 16 war und nun seinen B Führerschein hat.Rotlichtfahrt ist Rotlichtfahrt. So lange er nicxht an der Ampel vorbei geschoben wurde ???
Einen Beratungstermin bei einem Anwalt werde ich wahrscheinlich aber doch nochmal in Erwägung ziehen.
Da wird er sich wohl nur schwer rauswinden können, Rotlichtverstösse sind ja sehr gut dokumentiert, einschl. der Dauer des Rotlichts beim Überfahren der Ampel. Die Bedenken von haudegen teile ich, die Geschichte mit dem Ausbremsen besteht den Lachtest nicht.
Na gut, dann muss er jetzt halt mit den Konsequenzen leben, der Bengel...
Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß ist jedenfalls richtig gut.
Nein, ein Einspruch lohnt sich nicht. Rot ist rot. Es kommt nun darauf an, ob es ein qualifizierter Rotlichtverstoß war.
Wenns in der probezeit schon so losgeht, wärs besser zu fuß zu gehen.
Aber erst mist baurn, dann zum anwalt rennen und sich beschweren, ist lächerlich. Wer mist baut, hat dafür gerade zu stehen. Meine Meinung.
Ja ist ja völlig richtig. Mitleid ist hier eigentlich falsch. Aber wenn es um die eigenen Kinder geht, fällt es schwer.
Das kann ich sicherlich verstehen - dennoch kommt es gerade bei solchen Sachen besser, aufrichtig zu sein. Ein persönliches Beispiel: Mein Cousin hatte streit mit seiner Freundin, während er bei Ihr war. Ergebnis war, dass er gehen sollte. So stieg er alkoholisiert in sein Auto, und fuhr aus der Hofeinfahrt der freundin geradeaus auf einen Parkplatz. In dem Moment, kam natürlich die Polizei durch, und kontrollierte Ihn.
Ergebnis der Kontrolle: 2,1 Promille. Die Angelegenheit ging vor gericht, er hat sich keinen Anwalt genommen, ist vor Gericht zur Sache gestanden, und so ist er einem Fahrerlaubnisentzug entgangen. Fahrverbot hatte er trotzdem - klar muss ja bestraft werden, hätte aber viel schlimmer kommen können. Dass er keinen Anwalt genommen hat, wurde ihm Positiv angerechnet, weil er zur Tat gestanden hat.
Ich habe zwei Söhne