Mit dem A1 Nach Holland?
Moin
Ich und die Jungs möchten in den kommenden Ferien nach Holland fahren für drei Tage.
Nun sind wir uns nicht sicher ob wir ohne Probleme dort fahren können da keiner von uns 18 ist. Wir sind nur 17 haben aber alle unseren A1, im Internet steht explizit nichts dazu bzw. Hab ich nichts so schnell gefunden da ich gerade im Unterricht sitze.
Eine kurze Antwort wäre Nett
Mfg Hendrick und die Jungs! :)
2 Antworten
Fahren dürft ihr allemal, dafür gibt es ja Führerscheine. Für den reinen Aufenthalt würde ich mir eine schriftliche Erlaubnis der Eltern mitnehmen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308
Zwar gibt es ein Übereinkommen, wonach du mit dem A1 auch in den Niederlanden fahren dürftest. Die Diskussion vor Ort mit den Behörde würdest du aufgrund deines Alters aber verlieren, es sei denn du hast einen ganzen Aktenordner dabei, mit den EU Vereinbarungen auf niederländisch, die sich aber vor Ort keiner ansehen würde. Artikel 107 soll zwar nicht auf "ausländische" EU Führerscheine angewandt werden, allerdings darf jeder Staat eigene Regelungen treffen und die besagen, dass du mit dem niederländischen A1 erst ab 18 fahren darfst.
Daher meine Empfehlung: Solange ihr nicht 18 seid, fahrt nicht in die Niederlande oder lasst euch durch das Konsulat bestätigen dass ihr mit dem Alter dort fahren dürft. Sollte natürlich auf niederländisch sein ;-)
Artikel 6 Abs.2 der EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wird den EUMitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18.Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. Die Tatsache, dass das deutsche Führerscheinrecht hier ein anderes Mindestalter (16 Jahre) vorsieht, ist dabei unbeachtlich, zumal die Einschränkung ausdrücklich auch auf durchreisende Inhaber ausländischer Führerscheine anwendbar ist.
NiederlandeDie Niederlande haben von dieser Möglichkeit in Art. 110 Wegenverkeerswet 1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen (Führerscheinverordnung) Gebrauch gemacht: So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A und A1 auch in den Niederlanden erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.
Seit 23.06.2013 dulden (nicht zwangsweise müssen!!!) die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.
Wie du richtig schreibst: "Seit 23.06.2013 dulden (nicht zwangsweise müssen!!!) die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.."
Also darf er fahren. Punkt.