Motorrad im Transporter nach Italien?
Hallo Zusammen,
Kann ein in der Schweiz eingelöstes Fahrzeug ohne Anmeldung nach Italien genommen werden? Kontext: Ich gehe mit einem Kollegen nach Italien, die Motorräder sind beide in der Schweiz eingelöst und auch versichert. Was muss man tun um ohne Probleme am Zoll durchzukommen? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
3 Antworten
Formular 15.30 für den Zoll in der Schweiz müsste das sein, welche Bestimmungen in Italien gelten weiß ich nicht. Ansonsten einfach mal beim Zoll anrufen, da bekommst du Aussagen, die belastbarer sind.
Salue
Frage auf jeden Fall beim Italienschen Zoll nach.
Ich weiss von einem Fall, da wollte ein Schweizer an einem Oldtimeranlass in Deutschland teilnehmen. Er lud die eingelöste (zugelassene) Maschine auf einen Anhänger.
Er wurde in Deutschland wegen eines Zollvergehens von der Polizei angehalten. Die Maschine wurde beschlagnahmt. Die Deutschen Behörden gehen in solchen Fällen davon aus, dass jeder der nach Deutschland mit einem aufgeladenen Fahrzeug reist, dieses in Deutschland verkauft und so den Zoll umgeht.
Der Bedauernswerte musste einen Deutschen Anwalt beauftragen, damit er wenigstens die Maschine zurückbekommt. Es hat trotzdem ein Vermögen an Bussen gekostet und der Anwalt musste auch noch bezahlt werden.
Bei der Einreise muss die aufgeladene Maschine vermutlich deklariert und viele Formulare ausgefüllt werden.
Tellensohn
Wenn die Bikes angemeldet sind (ob das = "eingelöst" ist, entzieht sich meiner Kenntnis), kann man damit natürlich nach Italien, egal, ob im Transporter, auf dem Anhänger oder selbst fahrend.