Motorrad steht in der Garage, TÜV abgelaufen...
Frohe Ostern!
Gerade bei der Unterhaltung mit meinem Motorrad fahrenden Schwager hab ich gehört, dass seine Bandit seit 18 Monaten in der Garage steht, TÜV ist seit diesen 1.5 Jahren auch abgelaufen (Maschine aber nicht abgemeldet). Was würden für Strafen auf ihn zukommen wenn er die Maschine wieder in Betrieb nehmen wollte? Nur HU für diese Zeit oder irgendwelche Extrastrafen?
1 Antwort
wenn er zum tüv will und dabei keine angst haben soll, kann er sich ein kurzzeitkennzeichen bei der zulassung holen und damit in die werkstatt oder zum tüv fahren wichtig wäre halt wenn er damit fährt das die betriebssicherheit trotzalledem gewährleistet ist ( bremsen, licht und co )alles darüber im link nachzulessen
http://kennzeichen.fahrzeug-verzeichnis.de/kurzzeitkennzeichen-kurzkennzeichen.html
Die Maschine ist doch angemeldet und versichert!