Kein Geld für Reparatur und TÜV. Was tun?
Der Roller ist kaputt und TÜV ist abgelaufen. Es fehlt Geld. Er steht im Durchgang im Hof (Privatgrundstück) wo jeder rein kann. Darf man den Kennzeichen abmachen oder werde ich trotzdem bestraft, wenn ein Polizist mal da hineinspaziert? Wie kann ich den Roller als Ersatzteilspender aufbewahren? Garage und Keller habe ich nicht.
4 Antworten
Das Kennzeichen darf auch auf Privatgrundstück dranbleiben. Solange das Teil kein Öl verliert oder sonst wie eine Umweltgefahr darstellt, kann weder Polizei noch Ordnungsamt etwas sagen. Batterie ausbauen bzw. abklemmen.
Als Ersatzteilspender wofür? Für einen anderen Roller, für den auch das Geld nicht vorhanden ist?
Verkauf das Ding als Teilespender und mache einen ordentlichen Kaufvertrag in dem drinsteht, dass der Roller als defekt oder Teilespender verkauft wird. Sonst hast du evtl. gleich das nächste Problem an der Backe.
Ich denke du hast zwei Möglichkeiten. Eine ist ein anderes Modell zu wählen, oder einen Kredit nehmen. Alternativ kannst du einen Nebenjob finden und verdienen einfach zusätzliches Geld für dein Baby.
Du solltest es sogar abmachen, denn wenn ein Polizist reinspaziert, bekommst du ein Ticket wegen abgelaufenem TÜV (kennst du ja). Ohne Kennzeichen geht ihn die Sache aber nichts an, dann ist dein Roller einfach ein Gegenstand auf einem Privatgrundstück.
Doch, es gab da mal einen Fall, wo jemand wegen abgelaufenem TÜV belangt wurde, das Motorrad stand auf einem Hof, der Polizist hatte nicht mal das Grundstück betreten müssen, um das Nummernschild zu sehen. Der Fall hat wirklich stattgefunden, obwohl ich ihn jetzt nicht mehr ergooglen konnte. Man fasst sich natürlich schon an den Kopf, ob bestimmte Leute nicht beseres zu tun haben, aber es gibt solche Polizisten, die ziehen sich an so etwas hoch...Anwesende natürlich ausgeschlossen :)
Schau mal hier, das ist zwar nicht der Fall, den ich im Gedächtnis habe, aber liegt in etwa gleich
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=31003
Ok, eine solche Aktion seitens der Polizei halte ich dennoch für sehr fragwürdig. Übereifer würde ich so etwas nennen, ob es auch rechtlich Bestand hätte?
Rechtlichen Bestand hat es leider. "Übereifer" ist noch sehr politisch korrekt formuliert. Habe es erst auch nicht glauben können.
vielleicht hat de Polizist den Fahrer zuvor damit fahren gesehen oder es stand so da, dass man erkennen konnte, dass damit gefahren wird ???
Auf Privatgelände kein Problem.
Wüsste nicht, welche Handhabe ein Polizist auf Privatgrundstück hat, ein Fahrzeug ohne TÜV gehört m.W. nicht dazu.