Praktischer Fahruntericht Kl. A mit mehreren Schülern gleichzeitig machen?

7 Antworten

Das ist doch wohl ein Witz,da will einer auf Kosten der Fahrschüler den schnellen Euro machen,mir Ausbildung hat das wenig zu tun,eher mit Abzocke.

Frage doch mal Deinen Fahrlehrer, ob er nicht eine IG oder einen MC für diese Biker-Spatzierfahrten gründen möchte (Fahrschule ..... MC - Germany wäre nicht schlecht. Grins). Wenn er sich schämt, mit "Fahrschule" zu fahren, hat er den falschen Beruf.

Grundsätzlich ist es erlaubt, aber nicht grade seriös. Wenn jemand einen Unfall bei der Fahrschulfahrt hat und möglicherweise sogar mit Personenschaden, hat der Fahrlehrer ein echtes Problem. Die Versicherung wird ihm nachweisen, dass er sich nicht um alle Fahrschüler kümmern kann. Mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung muss er ebenfalls rechnen. Könnte seinen Fahrlehrerschein kosten.

Fährt er noch voraus, wie will er denn die Fahrfehler beobachten, oder sitzt er "rückseitig" auf seinem Motorrad? Da er nicht auf die Fahrfehler eingehen kann, lernt der Fahrschüler nichts daraus. Das schlägt sich für den Fahrschüler möglicherweise bei der praktischen Fahrprüfung wieder. Mit dem Fahrschulinhaber oder mit dem Fahrschulverband darüber sprechen.

Ich würde es mir nicht gefallen lassen. Es sind meine Kosten, wenn ich den Führerschein nicht bestehe. Gruß Bonny

Deinen Führerschein kannst du deshalb auf keinen Fall verlieren, immerhin hättest du vor Gericht den Fahrlehrer und die 3 anderen Fahrschüler als Zeugen. Ausserdem seid ihr mit einem vorausfahrenden Fahrschulwagen und 4-köpfiger Entenfamilie hintendran gut als Fahrschüler zu erkennen.

Hallo, es darf immer nur ein Schüler ausgebildet werden, die Anderen können im Fahrzeug des Fahrlehrers mitfahren.Fahrschülerweste ist nicht Pflicht aber zur Sicherheit des Schülers selbstverständlich besser. Ist aber Ermessensentscheitung des Fahrlehrers.Wenn der Fahrlehrer die Ausbildungsbestimmungen nicht einhält, Beschwerde beim Regierungspräsidium des Regierungsbezirkes .Fahrschule wird dann Propleme mit seiner Fahrlehrerlaubnis bekommen.

hallo Masterpetz,

als ich 1970 meinen Einser machte, waren solche Fahrschulausfahrten üblich. Wir waren damals 6 Fahrschüler. Ein Schüler fuhr das B-Krad, in dessen Seitenwagen der Fahrlehrer saß, der Rest folgte. So nach ca. 15 - 20 km wurde dann durchgewechselt.

Ob es heutzutage noch rechtens ist, weiß ich nicht. Aber, wir haben ja auch mindestens einen Fahrlehrer, der Dir das bestimmt beantworten kann.


Masterpetz 
Beitragsersteller
 08.10.2011, 11:32

Danke für deine Antwort.