Problem mit Motorrad Privatverkauf
Hallo erstmal.
Ich habe am 23.8.2012 mein Motorrad an eine Privatperson verkauft. (BJ 93 und 67000 KM)
Nachdem der Käufer aus der Garage gefahren ist, und ca 3 KM gefahren ist, ist der Laderegler eingegangen. (Ok dumm gelaufen,ist aber ne bekannte krankheit bei dem Modell, also hab ich nen neuen bestellt und an ihn geschickt).
Heute (4.9.2012) ruft der mich an das das Fahrzeug nicht mehr geht und im Motor irgendetwas klappert und sie kein Gas mehr annimmt. Und er will das ich sie zurücknehme, oder er lässt sie reparieren auf meine Kosten.
Erzählte etwas vonwegen Arglistig verschwiegener Mangel. Probefahrt wurde gemacht, zwar nur in der Tiefgarage, aber auf meinen Vorschlag das er mal rausfahren soll hat er gemeint das passt so schon.
Ich bin mit dem Fahrzeug ca 700KM gefahren, was auch der Grund war sie wieder zu verkaufen, da ich einfach keine Zeit habe. Grosser Motorservice wurde vom Vorbesitzer gemacht vor ca 1300 KM gemacht und da bekomm ich auch noch die Rechnung.
Das letzte mal gefahren bin ich am 16.6.2012 und da hab ich 6 Zeugen das in dem Motor nichts geklackert oder gescheppert hat. Und auch 3 Stunden vor dem Verkauf war das Motorrad bei der Überprüfung (sowas wie TÜV in D), wo es auch probegefahren wurde und nichts bemängelt wurde.
Jetzt frag ich mich ob er mir wirklich was kann, da ich das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen verkauft habe (Käufer wurde sogar auf die zusammengelöteten kabel hingewiesen unter der Sitzbank).
Kaufvertrag wurde natürlich gemacht und in dem wurde auch die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wäre schön wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
Danke Marcel
1 Antwort
Hallo Marcel,
sowas ist immer blöd. Ich habe mal ähnliche Erfahrungen gemacht, allerdings mit einem Auto, welches ich verkauft habe. Der Typ hat erst eine Probefahrt gemacht, dann hat seine Frau eine gemacht (für die war das Auto nämlich gedacht). Dann hat er es gekauft (ohne Gewährleistung usw - gekauft wie gesehen). Zwei Wochen später kam ein Anwaltsschreiben, ich hätte ihm einen Vorschaden unterschlagen. Den gab es aber gar nicht. Also bin ich ebenfalls zu einem Anwalt und der ganze Zirkus ging dann richtig los. Letzten Endes ging es vor Gericht und dort strebt man immer einen Vergleich an, zumindest in Deutschland. Das Ende vom Lied war, ich konnte ihm fast 2000 Euro zurückzahlen, von den 4500, die ich beim Kauf erhalten hatte. Fazit: Du wirst wohl um einen Anwalt nicht herum kommen. Meiner hat mir damals geraten: Beim nächsten Privatverkauf sollte ich den Kaufvertrag vorher von ihm prüfen lassen. Im Zivilrecht gibt es so viele Tricks und Kniffe, die ein Normalbürger kaum versteht.
Ich drück Dir trotzdem alle Daumen.
haifisch01