Verkehrskontrolle im Stand auf Parkplatz?
Hallo Community, wurde gestern von den Blauen auf einem Parkplatz angesprochen "Ob das denn meine Karre sei" und ich solle "sofort den DB-Killer rein"stecken. Desweiteren wurde ich dann aufgefordert zu zeigen, dass meine Kennzeichenbeleuchtung funktionsfähig ist (war sie ohne mein Wissen natürlich nicht). Zusätzlich wurde mir ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro aufgedrückt. (Rückstrahler fehlt).
Die gesamte "Kontrolle" war ohne eine Dienststellen Nennung, geschweige denn einer Ankündigung einer Kontrolle von statten. Der einleitende Satz war "Wem gehört denn die Karre?".
Hätte ich das Verwarngeld verweigern können? Eine Fahrt war mir immerhin nicht nachweisbar.
MfG Daniel
1 Antwort
Wenn ein offensichtlicher Mangel an eine Fahrzeug vorliegt, welches sich im öffentlichen Verkehrsraum aufhält, dann musst du mit Kontrollen und ähnlichem rechnen.
Des Weiteren wäre es mir neu, wenn sich eine Polizist erst vorstellen müsste nach dem Motto: Guten Tag, ich bin Müller, Polizeioberinspektor Dieter Müller von der Dienststelle Musterhausen, Dezernat Verkehr, Abteilung B und meine Hobbies sind Briefmarken. Wir haben gerade Langweile und dachten uns, wir gucken mal was da vorne so auf dem Parkplatz steht. Wenn der gnädige Herr die Güte haben wollen seinen DB-Eater wieder einzustecken, der ist ihnen bestimmt gerade versehentlich aus der Hosentasche gefallen.
Eigentlich waren die mit dem Hinweis den Geräuschkiller schnell einzubauen und 15 Euro wegen dem Rückstrahler noch ausgesprochen rücksichtsvoll. Nur eine Person will das nicht so sehen...
Wie geoka und RoadRacer bereits schrieben, hattest Du Glück. Bei einer Kontrolle durch mich wäre das Fahrzeug abgeschleppt und zum TÜV gebracht worden und eine Anzeige wegen unzulässiger techn. Veränderungen vorgelegt worden !!!
Je nach Feststellungen des TÜV war vielleicht sogar die Zulassung erloschen !!!
Ich bin nicht ohne DB-Eater gefahren, für Fotozwecke entferne ich ihn allerdings immer ohne das Fahrzeug zu starten. Insofern sehe ich da kein Fahren ohne Betriebserlaubnis. Genauso verhält es sich mit dem Rückstrahler. Dieser war allerdings aus Unachtsamkeit an besagtem Tag zuhause geblieben
Das ist richtig. Allerdings ist dann der Halter nicht strafbar zu machen für das Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis (Heißt doch Strafe fürs FAHREN eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis). Wie dem auch sei, ich fühlte mich in der Sache mit dem DB-Eater einfach nur angepöbelt und in gewissem Maße auch schikaniert da ebenso gesagt wurde, dass wenn er mich das nächste mal ohne sieht direkt 90 Euro kassiert. Es waren zwei eher junge Kollegen, welche einen forschen Umgang hatten. Hätte man eine andere Wortwahl gewählt und wäre allgemein freundlicher gewesen, wäre das auch kein Problem gewesen. Und nein, ich habe mich weder abfällig oder sonst was geäußert, ich bin freundlich geblieben..
Besteht denn nicht immer die Möglichkeit das Fahrzeug wieder Betriebsgerecht zu machen?
Wenn du mit einem Fahrzeug oder ein Fahrzeug erwischt wirst, welches offensichtliche Mängel hat, ist eine Strafe fällig. Dabei ist es egal ob du den legalen Zustand hättest herstellen können.
Es gibt Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, die zu diesem Zweck nicht mal fahren können müssen. Wenn diese zudem im öffentlichen Verkehrsraum auffällt , dazu zählt z.B. auch ein Parkplatz von Aldi (zwar privat aber dennoch öffentlich zugänglich), dann müssen Ordnungsbehörden etwas theoretisch unternehmen.
In deinem Fall haben die halt ein "Warnschuss" losgelassen und dir offenbar auch gesagt was sonst folgen würde.
Akzeptiere es einfach so, das Verhalten und Sprachwahl mag schroff gewesen sein, aber sehr fair!
Sehe ich ebenso.. Alleine nur durch das Fehlen des DB Killers, hätten Sie die Fahrt untersagen können. Auch besonders freundlich, die Option den DB Killer Vorort einzusetzen und fertig. Bei so manch anderen wäre eine Vorführung der Maschine bei einer Prüfstelle die Folge gewesen.