Was muss ich angeben?
Hallo,
ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten, wo ich den Fahrer meines Wagens angeben soll, der mein Sohn war. Man sieht auf dem Foto eindeutig, dass ich nicht gefahren bin, da es eine männliche Person ist. Ich will meinen sohn nicht belasten, muss ich das denn? Online steht dazu "Verpflichtet sind Sie allerdings nur, Angaben zu Ihrer eigenen Person zu machen." Quelle: https://www.fuehrerscheinfix.de/zeugenfragebogen/ . Wie würde es dann weiter gehen, wenn ich kein person angebe und auch sage, dass ic nicht gefahren bin?
3 Antworten
Deine persönlichen Angaben musst du schon machen, Familienmitglieder brauchst du nicht belasten.
Wenn es nur Geld kostet, zahlen. Ansonsten keine Angaben zum Fahrer machen, dann wird weiter ermittelt, was die Kosten in die Höhe treibt und durch alle Steuerzahler mitgetragen werden muss. Auch könnte die Führung eines Fahrtenbuches verlangt werden. Wenn durch Lichtbildnachweis oder "Gegenüberstellung" dein Sohn als Fahrer identifiziert wird, dann ist er halt dran.
Hier gehts um Motorradfragen und nach meinem bescheidenen Wissen ist ein "Wagen" kein Motorrad.
Blödsinn machen, dazu stehen und die Konsequenzen tragen ist anscheinend out...traurig.
Weisst du, wenn an jedem Zwetschenbaum ein Blitzer steht und auch Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen "Lärmschutz" inflationär zunehmen, geht die Vaterlandsliebe eben etwas verloren. Man darf nach 20 Uhr nicht mal Flaschen in den Altglascontainer werfen, und wehe dem, der sein Dach mit Dachziegeln in der falschen Farbe deckt. Wir werden hier zu Tode reguliert, natürlich alles nur zu unserem besten. Von den Diesel-Fahrverboten und dass hier jeder, der Asyl sagen kann, 450 Euro + Kindergeld kassieren kann, wollen wir gar nicht erst anfangen, ist ja sowieso egal, wir schaffen das. Und die "Konsequenzen tragen" müssen nur die kleinen Leute mit ihrer Brieftasche.
Du musst keinen näheren Angehörigen belasten, genausowenig wie dich selbst. Würde mich da garnicht näher drauf einlassen, du machst Angaben zu deiner Person, gibst den Verkehrsverstoss aber nicht zu. Dann fangen sich eben die Räder an zu drehen, vielleicht kriegst du eine Fahrtenbuch-Auflage, beim ersten mal aber eher nicht.