Was muss ich beim Tüv anmelden!!!!
Ich habe eine Mofa Prüfbescheinigung und habe am Wochenende die Griffe an meinem Mofa gewechselt. Auch habe ich ein trittbrett im Fußraum eingebaut. Nun wollte ich Fragen ob ich diese veränderungen beim Tüv anmelden muss weil ich demnächst zum Kundendienst muss und nicht gerade kriminell werden möchte ^^ Freue mich auf antworten ^^
4 Antworten
Hallo Richibald.
Ich Mankalitas und TotoRR's Meinung. Klasse, nett geschrieben / gefragt und:
Du hast's gecheckt, daß illegale Umbauten am Mofa sehr negative Auswirkungen auf die Erteilung div. Fahrerlaubnisse in der Zukunft haben.
Den Themen Deiner Frage entnehme ich, dass es sich bei Deinem Fahrzeug eh' schon um einen Roller handelt. Haben die nicht bereits Trittbleche?
Wenn etwas montiert wurde, welches weder den Fahrer, noch die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet (d.h. es steht nix nach unten Richtung Straße, Du kannst weder Dich noch andere in irgendeiner Weise verletzen und ohne Probleme alle Hebel usw. bedienen), sind die wichtigsten Vorausetzungen gegeben.
Laß beim KD (Kundendienst) den Fachmann beurteilen - Ferndiagnose in den Äther hinein ist immer etwas schwierig.
also, wie TotoRR schreib, kannst Du alles anbauen, was eine ABE hat. Falls Deine Anbauteile selbst gefertigt hast, wird Dir die Polizei das Teil aus dem Verkehr ziehen und Du musst mit einer Anzeige rechnen, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Außerdem erlischt dann Dein Versicherungsschutz.
Hoffentlich liege ich nicht falsch. Eine ABE ist Fahrzeugtyp bezogen. Eine ABE für Trittbretter, die an einer Mofa angebaut werden wird es nicht geben. Mein Auspuff hat auch eine ABE, darf ich die auch an einer Hayabusa anbauen? Ein Windschild von einer Harley an einer Fireblade? Oder eine Rennverkleidung an einer Enduro?
Der einfachste Weg wäre, Du fährst zum TÜV und fragst da Leute, die sich damit auskennen und nicht nur spekulieren. Griffstücke sind frei, da brauchst Du nicht fragen. Gruß Bonny
Hallo Richibald, ich gehe davon aus, das Du mit den Trittbrettern diese Alulochblech- oder Riffelalubleche meinst die einfach auf in den vorhandenen Fußraum vom Roller befestigt werden. Diese und die Handgriffe sind, wie auch andere schon geschrieben haben, nicht eintragungspflichtig. Allerdings Veränderungen am Fahrwerk und Motor schon.Gruß hojo.
Eine ABE brauchts aber trotz allem.