Wie Tagfahrlicht an Motorrädern mit Dauerlicht schalten?
Seit einiger Zeit ist an Motorrädern ja ein Tagfahrlicht (TFL) erlaubt.
Meines Wissens muss Tagfahrlicht generell so geschaltet sein, dass es bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt oder ganz ausgeschaltet wird.
Nun müssen Motorräder mit EU Zulassung aber immer mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
Beide Vorschriften passen nicht so recht zusammen. Außer man fährt mit dauerhaft gedimmten TFL herum.
Oder kann/darf man das bei Motorrädern anders handhaben?
2 Antworten
- Das TFL muss sofort leuchten bei Inbetriebnahme. Einschalten per Schalter ist nicht zulässig.
- Das Rücklicht muss ebenfalls leuchten - zusammen mit dem TFL (also anders als beim PKW).
- Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird muss das TFL automatisch ausgeschaltet sein.
Es gibt für zwei Einsatzzwecke homologierte TFL. Diese können sowohl als TFL wie auch als Positionslicht verwendet werden. Diese haben neben der Kennung »RL« (Running Light für Tagfahrlicht) auch noch die Kennung »A« auf dem Glas (bzw. Kunststoff) vermerkt.
Nur eine solche TFL darf auch gedimmt betrieben werden - weil sie dann als Positionslicht dient.
Eine nur mit »RL« gekennzeichnete TFL darf NICHT als Positionslicht verwendet werden. Auch nicht gedimmt.
Lösung für das AbblendlichtMotorräder mit EG-Zulassung haben keinen Ausschalter für das Licht. Das ist richtig. Aber man kann einen Umschalter zwischen TFL und Abblend- und Fernlicht installieren. Das ist möglich und auch legal.
Die früher in nationalem deutschen Recht vorhandene Formulierung »Abblendlicht« wurde schon vor längerem überarbeitet und daher ist TFL am Motorrad kein Problem mehr.
§ 17 StVO wurde geändert, seit 01.04.2013 kann daher TFL am Motorrad verbaut werden:
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. [...]
Was für eine Maschine hast du denn? Dann kann sich evtl. gleich jemand melden der den Umbau schon vollzogen hat (oder jemand kennt der das irgendwo beschrieben hat :) ).
Klasse Antwort samt Linkangabe: absolut wissenswert! Vielen Dank ;-) Gruß Jan
Das läuft also darauf hinaus, daß wir bei Einbruch der Dunkelheit das Licht dunkler schalten. Und da soll man sich ned völlig bescheuert bei vorkommen ;o)
Schon mal mit TFL in der Nacht versucht zu fahren? Ist am PKW nicht super - hab's mal unfreiwillig auf 10 Metern ausprobiert weil ich gewohnt war das das Licht automatisch angeht... Abblendlicht an, schon sieht man die Straße. :)
Wofür TFL verwendet wird und wofür nicht ist dir ja sicherlich bekannt, oder?
Ich habe eine Yamaha MT-07.
Umschalter also. Vielen Dank für Deine umfassende und fundierte Antwort.
Ich habe an meinen Maschinen kein TFL verbaut. Was ich an einer 1000er Varadero gesehen habe: https://goo.gl/zndfzh
Highsider LED TFL mit Dimmfunktion
Gibt's bei Polo, Louis und Co. günstiger, insbesondere bei Polo mit der aktuellen Rabattaktion.
Auch als andere Variante mit doppelt so vielen Leuchtmitteln erhältlich: http://www.polo-motorrad.de/de/led-tagfahrlichter-universal-alu-mit-steuergerat-153529.html (dann muss aber das »Standlicht« im Scheinwerfer abgeklemmt werden - bzw. das Leuchtmittel entfernt. Maximal 2 Positionsleuchten sind zulässig, so hätte man drei Lichtquellen).
Der Haken: Das Steuergerät erfüllt zwar seinen Zweck, darf aber nicht an Dauerplus angeschlossen sein. Sonst nuckelt es die Batterie leer...
Bei der MT 07 mit EG-Zulassung ist es einfacher, denn da ist auch das Rücklicht immer direkt bei eingeschalteter Zündung an.
Bei meinen beiden nach StVZO zugelassenen Maschinen ist dem nicht so. :(
Das Rücklicht darf man beim Umbau (eines nach StVZO zugelassenen Motorrads) also nicht vergessen! Das muss auch leuchten wenn TFL am Motorrad installiert sind.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087:DE:PDF
6.13.7.1.
Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden.
Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind).
Die rechtlichen Aspekte sind ja scheins geklärt, aber eins noch. Wozu willst du eigentlich ein Tagfahrlicht ?
Dachte das wäre klar: Um besser gesehen zu werden.
Gerade jetzt, wenn die Sonne tiefer steht, und Autofahrer ggf. geblendet werden, erhoffe ich, dass ein LED-TFL besser als eine müde H4 Funzel wahrgenommen wird.
Im übrigen würde ich, wenn, dann das TFL, nicht das Abblendlicht dimmen. (bei gleichzeitigem Betrieb)
Die Regelung, dass TFL nicht zusammen mit Abblendlicht betrieben werden darf/soll (bzw. das TFL gedimmt werden muss), fußt meiner Vermutung nach auf den Umstand, dass die erheblich helleren TFL im Dunkeln in der Tat für Blendung des Gegenverkehrs sorgen würden - was natürlich nicht im Sinne der Verkehrssicherheit ist.
Du scheinst Spezialist dafür zu sein, Fragen zu stellen, statt in einem Frageforum gestellte Fragen (sinnvoll) zu beantworten.
Inwieweit man bei Sonnenschein mit FERNLicht rumfahren soll oder kann, musst Du für Dich selber befinden.
Der Gesetzgeber findet jedenfalls, dass man das nicht sollte.
Der Grund dafür könnte eine etwaige Blendung des Gegenverkehrs sein.
ICH finde, Fernlicht blendet den Gegenverkehr* auch Tagsüber, TFL hingegen nicht.
Nun grüße ich gewiss nicht jeden Geßlerhut am Straßenrand, und die StVO lege ich auch z.T. etwas lockerer aus, da ich aber schon des Öfteren von Pappnasen mit falsch eingestellten Scheinwerfern geblendet wurde** - was mich irgendwie stört -, finde ich, mit Fernlicht sollte man nur fahren, wenn einem niemand entgegen kommt, und keiner voraus fährt.
Wenn DU es trotz allem für eine gute Idee hältst, das dennoch zu tun, bitte.
* und wenn der Hintermann mit Fernlicht rum fährt blendet's auch im Rückspiegel
** zugegeben, das nur bei Dunkelheit
Fernlicht tagsüber einschalten?
Gib deinen Lappen ab. Danke. Wer tagsüber mutwillig den Gegenverkehr blendet dem gehört der Lappen abgenommen. Punkt.
Das blendet nicht nur bei Dunkelheit im Rückspiegel.
Aber das ist eben die »loud pipes save lives«-Fraktion: Hauptsache laut, den Voraussfahrenden sowie den Gegenverkehr blenden und sich dann stundenlang darüber aufregen wenn sie jemanden mit Warnweste herumfahren sehen - selbst jedoch mutmaßlich maximal auf dem Weg zur Eisdiele und zurück in die heimische Garage. :)
Nachtrag:
Noch schnell was mit Google gesucht -> https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/motorrad-tipps/tagfahrlicht-motorrad/