Aufgrund eines Autofahrers im Kreisverkehr weggerutscht. Hat er/sie Schuld ?

6 Antworten

Hatte genau denn gleichen fall und bei mir wurde alles bezahlt

Wenn der Pkw schon zur Hälfte im Kreisverkehr stand ist für mich klar,das der Fahrer Dein Moped nicht gesehen hat und Dir die Vorfahrt nehmen wollte.Was hat die Polizei denn gesagt,oder war sie nicht vor Ort?An Deiner Stelle würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Die Situation falsch eingeschätzt zu haben ist subjektiv. Da kann keine Schuld nachgewiesen werden. Aber es heißt, "das der Fahrzeugführer sein Fahrzeug so führen muss, dass er das Fahrzeug ständig unter Kontrolle zu halten hat und dieses immer gefahrlos zum stehen bringen muss (von unvorhergesehene Ereignisse wie Öl mal abgesehen). Er hat auch mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen (besonders bei Zweiradfahrer). Dem Autofahrer kann man, wenn er sich "verplappert" und zugibt den Motorradfahrer gesehen zu haben, eine vorsätzliche Gefährdung und Nötigung unterstellen. Erklärt er, den "schnellen" Motorradfahrer nicht gesehen zu haben, hat er bessere Karten. Auf jeden Fall hat er aber bremsbereit zu sein. Ich denke mal, dass es im ersten Fall zu einem 2/3 Schadensteilung zu ungunsten des Autofahrers kommt. Im zweitem Fall wahrscheinlich nur eine 50/50. Höchst wahrscheinlich, dass Du zum Teil auf den Schaden sitzen bleibst. Kommt auf Deine Geschwindigkeit auf Grund Deiner Schräglage an. Gruß Bonny


repaca  18.09.2010, 14:29

Vor Gericht und auf hoher See, sind wir in Gottes Hand! Aber so wie du es siehst, sehen es die meisten Verkehrsrichter auch.Gruß René

badboybike  18.09.2010, 18:17
@repaca

Schnell würde ja noch auf gerader Strecke durchgehen. Aber wie schnell kann man denn schon in einem Kreisverkehr fahren? Vor allem wenn man dem Richter klar machen kann dass man nicht viel Übung bein Fahren haat, und noch langsam unterwegs ist.

Was der Autofahrer kann, kann man doch selbst auch versuchen: rausreden!

Bonny2  19.09.2010, 01:08
@badboybike

Gehe mal davon aus, der Richter ist kein Biker. Dann bedeutet für ihn "Schräglage" höheres Tempo. Der hat in seiner Laufbahn sicherlich öfter mit "zu schnellen Motorrädern in Schräglage" zu tun. Muss im Kreisverkehr nicht sein, aber im Hinterkopf kann schon mal der Gedanke an Unfällen mit "Schräglage" entstehen. Ich würde bei einer Aussage niemals von mir behaupten, ich sei in Schräglage gefahren. Kann ich doch gar nicht (grins). Gruß Bonny

Das würde ich mir auch nicht bieten lassen. Würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und gegen die Autofahrerin etwas unternehmen.

Mit einem so provokativen Fahrstil, wie der Autofahrer an den Tag gelegt hat, kann man nicht nur Motorradfahrer erschrecken, und Unfälle provozieren. Das ist strafbar. Mit Zeugen hast du gute Chancen. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.