Aufgrund eines Autofahrers im Kreisverkehr weggerutscht. Hat er/sie Schuld ?
Hallo Community !
Folgendes Szenario: Ihr fahrt mit eurem Motorrad in einem Kreisverkehr. Ihr befindet Euch in Schräglage, da Ihr den Kreisverkehr erst spät verlasst. In der Einfahrt in den Kreisverkehr vor Euch kommt ein/e Autofahrer/in vergleichsweise schnell angefahren und macht nicht den Eindruck, als ob er/sie realisiert hätte, dass sich ein Motorrad im Kreisverkehr befindet, oder fährt grundsätzlich recht riskant und bremst immer erst sehr spät. Als er/sie dann scheinbar doch merkt, dass ein Motorradfahrer die Vorfahrt hat, bremst er/sie doch noch gerade so ab und steht schon fast zur Hälfte im Kreisverkehr, jedoch hattet Ihr das Gefühl, dass das Auto Euch gnadenlos die Vorfahrt nimmt, ihr in die Seite fahrt und habt daher so stark gebremst, dass Euch das Motorrad weggerutscht ist. (Sei es aus Mangel an Erfahrung, schlechten Witterungsbedingungen oder kurzer Unaufmerksamkeit)
Soviel zum Hergang, nun ist die Frage, ob der Schaden am Motorrad und der Schutzkleidung vom Autofahrer übernommen werden muss oder ob man ihm/ihr keine Schuld nachweisen kann ? (da man ja nachgesagt bekommen könnte, die Situation falsch eingeschätzt zu haben und selbst daran Schuld zu sein, dass man sich hingelegt hat )
6 Antworten
Hatte genau denn gleichen fall und bei mir wurde alles bezahlt
Wenn der Pkw schon zur Hälfte im Kreisverkehr stand ist für mich klar,das der Fahrer Dein Moped nicht gesehen hat und Dir die Vorfahrt nehmen wollte.Was hat die Polizei denn gesagt,oder war sie nicht vor Ort?An Deiner Stelle würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Die Situation falsch eingeschätzt zu haben ist subjektiv. Da kann keine Schuld nachgewiesen werden. Aber es heißt, "das der Fahrzeugführer sein Fahrzeug so führen muss, dass er das Fahrzeug ständig unter Kontrolle zu halten hat und dieses immer gefahrlos zum stehen bringen muss (von unvorhergesehene Ereignisse wie Öl mal abgesehen). Er hat auch mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen (besonders bei Zweiradfahrer). Dem Autofahrer kann man, wenn er sich "verplappert" und zugibt den Motorradfahrer gesehen zu haben, eine vorsätzliche Gefährdung und Nötigung unterstellen. Erklärt er, den "schnellen" Motorradfahrer nicht gesehen zu haben, hat er bessere Karten. Auf jeden Fall hat er aber bremsbereit zu sein. Ich denke mal, dass es im ersten Fall zu einem 2/3 Schadensteilung zu ungunsten des Autofahrers kommt. Im zweitem Fall wahrscheinlich nur eine 50/50. Höchst wahrscheinlich, dass Du zum Teil auf den Schaden sitzen bleibst. Kommt auf Deine Geschwindigkeit auf Grund Deiner Schräglage an. Gruß Bonny
Schnell würde ja noch auf gerader Strecke durchgehen. Aber wie schnell kann man denn schon in einem Kreisverkehr fahren? Vor allem wenn man dem Richter klar machen kann dass man nicht viel Übung bein Fahren haat, und noch langsam unterwegs ist.
Was der Autofahrer kann, kann man doch selbst auch versuchen: rausreden!
Gehe mal davon aus, der Richter ist kein Biker. Dann bedeutet für ihn "Schräglage" höheres Tempo. Der hat in seiner Laufbahn sicherlich öfter mit "zu schnellen Motorrädern in Schräglage" zu tun. Muss im Kreisverkehr nicht sein, aber im Hinterkopf kann schon mal der Gedanke an Unfällen mit "Schräglage" entstehen. Ich würde bei einer Aussage niemals von mir behaupten, ich sei in Schräglage gefahren. Kann ich doch gar nicht (grins). Gruß Bonny
Das würde ich mir auch nicht bieten lassen. Würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und gegen die Autofahrerin etwas unternehmen.
Mit einem so provokativen Fahrstil, wie der Autofahrer an den Tag gelegt hat, kann man nicht nur Motorradfahrer erschrecken, und Unfälle provozieren. Das ist strafbar. Mit Zeugen hast du gute Chancen. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Vor Gericht und auf hoher See, sind wir in Gottes Hand! Aber so wie du es siehst, sehen es die meisten Verkehrsrichter auch.Gruß René