BE erlischt nicht bei Einbau eines elektrischen Anlassers?
Moin,
ich habe gelesen, dass die Betriebserlaubnis eines Motorrades nicht erlischt, wenn man einen elektrischen Anlasser nachrüstet / einbaut.
Nun kann ich mir nicht vorstellen, wie das ohne großen Aufwand geht. Die BE erlischt schon bei so vielen Kleinigkeiten. Wieso dann nicht da?
Müsste man da nicht ein neues Motorgehäuse gießen? :-)
Wie passt das denn?
Gruß und Dank
Afbian
4 Antworten
Die BE erlischt nur wenn sicherheitsrelevante Teile angebaut werden. Wie z.B. Lampen, wegen der Leuchtstärke oder Leuchtweite. Lenker Spiegel, alles was mit Fahrwerk zu tun hat. Logischerweise auch Reifen und Bremsen. Weiterhin Veränderungen, die dazu führen können das sich die Abgaswerte oder die Lautstärke verändern- Auspuff, Luftfilter, Power Commander. Karosserieteile wegen der Festigkeit. Nur um einige aufzuzählen. Alle Teile die damit nichts zu tun haben kannst du so verbauen.
BE heißt: Betriebserlaubnis. Das bedeutet, dass das Motorrad noch nicht zu seiner eigentlichen Bestimmung in Betrieb ist, wenn der Anlasser betätigt wird. Erst wenn der Motor läuft, ist er "in Betrieb". Dann betätigt man ja nicht mehr den Anlasser. Also wird er zum Betrieb nicht gebraucht. Nur zur "Betriebsvorbereitung". Daher braucht er auch keine "Betriebserlaubnis". (duck und weschhhh). ;-)) Gruß Bonny
Du bekommst den Orden für SDW der klasse 1 (Schreib und Duck und Wechhhh)
Da das wohl nicht ohne Absprache mit dem TÜV erfolgen wird, ist eine Abnahme des technisch richtigen Umbaus nicht unwahrscheinlich.
hallo Fabian,
beim Nachrüsten eines Anllssers wird im Prinzip keine technische Änderung, wie z. B. frisieren, vorgenommen. Daher erlischt auch die BE nicht. Sofern an Deiner Kreidler ein elektr. Anlasser vorgesehen ist (was ich nicht weiß) kann er natürlich nachgerüstet werden.
Danke, aber diemal ging es nicht um meine Kreidler. Ich konnte es mir nur schwer vorstellen, das in das Motorgehäuse einzubauen.