gedrosseltes Bike ab Werk ohne Gutachten
Ich habe mir von privat eine CBF500A gedrosselt auf 34PS gekauft. Die Maschine hat 2 Vorbesitzer und wurde 2007 erstmals zugelassen.
Wenn ich das richtig herausgefunden habe, war die Maschine wohl seit Werk gedrosselt. Allerings habe nur in der Zulassungbescheinigung I / Fahrzeugschein den Vermerk "Fahrzeug mit Leistungsbeschränkung". Ein Gutachten für die Drossel habe ich nicht.
Wenn ich die Drossel nun einmal fachgerecht ausbauen lasse und verkaufe die offene Maschine mit dem Drosselsatz, kann der neue Besitzer die Maschine mit dem Drosselsatz (der ja vorher drinn war) wieder drosseln? Oder muss sich der neue Besitzer einen Drosselsatz mit Gutachten komplett neu besorgen?
Ich stelle die Frage aus reinem Interesse.
2 Antworten
Jepp da liegst du richtig Najica. Meine vorletzte Transalp war in ihrem Vorleben auch mal auf 20 kW gedrosselt. Den Drosselsatz (verengte Ansaugstutzen) mit Fahrzeugbrief-Kopie habe ich sogar verkauft und der Käufer konnte ohne Probleme damit eine andere Transalp drosseln und der TÜV (danach die Zulassungssstelle) hat das abgesegnet. :-)
LzG T.J.
Wenn ich das richtig herausgefunden habe, müsste die Honda (Vergaser) über ein Blech im Ansazustutzen gedrosselt sein.
Danke für die Antwort. Gut zu wissen, dass kein Gutachten notwendig ist :)
also, wenn das Motorrad vom Werk her gedrosselt ist, steht im Fahrzeugbrief auch die Leistung von 34 PS bzw. 25 KW. Du willst das Moped verkaufen? Warum offen, wenn es der Käufer wieder drosseln will ?
Wenn Du die Drossel nicht selbst "entfernen" kannst, würde ich es gedrosselt (notfalls etwas günstiger) verkaufen.
Egal, wie Du das Motorrad weiterverkaufst. Der Drosselsatz ist wiederverwendbar.
Ich meine Honda aktuell keineswegs verkaufen. Ab nächstem Juni darf ich offen fahren, was ich auch machen werde. Es kann aber sein, dass ich dann nach 1-2 Jahren sage, dass ich gerne ein Bike mit mehr Drehmoment hätte.
An den gut aufgeräumten Fahrzeugbrief habe ich gar nicht mehr gedacht. In meinem Besitz befindet sich der erste von den beiden Vorbesitzern und mein neu ausgestellter. Und im ersten steht auch schon das "m. LB.".
Danke für den Hinweis :)
Und es wird ja weiterhin eine Führerscheinklasse geben, welche nicht die volle Leistung anfangs nutzen darf. Somit ist es ja praktisch, wenn der Käufer dann das Bike wieder drosseln kann. Wobei mir eben einfällt, dass ab Januar 2013 ja 48PS erlaubt sind. Dann braucht man sicher eh wieder ein neues Drosselkit und kann das auf 34 nicht nehmen oder?