MIVV GP Schalldämpfer: Yamaha R6 Rj05 Bj.2003. Ich möchte den Auspuff kaufen aber laut Shops müsste ich mir noch einen extra Kat kaufen - ist das richtig?

4 Antworten

Ja.

Es steht (auf der Louis-Seite), dass bei allen Fahrzeugen mit * der original-Kat erhalten bleibt, bei deinem Motorrad leider nicht, folglich musst du dir noch einen Kat dazu kaufen.

Beim neueren Modell bleibt er wohl erhalten.

Okay vielen dank euch allen :) dann werde ich ihn mir dazu kaufen.

Wenn es schon ein G-Kat bei deinem Bike ist, dann brauchst du definitiv das Zubehörteil. Ob es technisch notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber für die Umwelt ist es natürlich wieder gut ;-)

 

Eine Nachfrage über das (deutschsprachige) Kontaktformular bei MIVV selbst, kann hier evtl Klarheit bringen.


Effigies  11.08.2016, 14:35

Aber für die Umwelt ist es natürlich wieder gut ;-)

Erzähl das mal den -Menschen in den Ländern wo die Edelmetalle für den Kat geschürft werden.

geoka  11.08.2016, 14:41
@Effigies

Die haben zumindest Arbeit und in Deutschland ist der Umweltschutz bis zur Landesgrenze unglaublich wichtig und innerhalb der EU-Abgrenzungen von Interesse ;-)

fritzdacat  11.08.2016, 15:01
@Effigies

auch in den Platinminen wurde die Luftqualität entscheidend verbessert  ;)


"Die Genehmigung von bestimmten Bauteilen und Merkmalen von zwei-
oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen wird auf internationaler Ebene in der
EG-Richtlinie 97/24/EG (sog. "Multirichtlinie") geregelt. Sie ist eine
zwingend vorgeschriebene Einzelrichtlinie der sog. Rahmenrichtlinie
2002/24/EG (ersetzt 92/61/EWG).
In der Multirichtlinie werden "Maßnahmen
gegen die Verunreinigung der Luft" (Kapitel 5) oder "Zulässiger
Geräuschpegel und Auspuffanlage" (Kapitel 9) geregelt. Die Genehmigung von
Austauschschalldämpfern unterliegen dieser Richtlinie. So können
Austauschalldämpfer bezüglich ihres Geräuschverhaltens gemäß Kapitel 9 der
Multirichtlinie genehmigt und entsprechend gekennzeichnet werden.(
Typgenehmigung -> EG-Betriebserlaubnis)



Grundsätzlich dürfen mit einer Kennzeichnung versehene nach
EG-Richtlinien genehmigte Bauteile ohne weitere Nachweise an den im
Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen angebaut werden. Hier liegt ein
Problem der Überwachungsbehörden; der Verwendungsbereich ist für den
Ordnungshüter allein aus der Kennzeichnung am Schalldämpfer nicht
ersichtlich. Es ist zulässig einen Austauschschalldämpfer (ausschließlich)
bezüglich seines Geräuschverhaltens zu prüfen, zu genehmigen und zu
kennzeichnen, auch wenn der Originalschalldämpfer einen Katalysator
beinhaltet, der zu genehmigende Austauschschalldämpfer aber keinen
Katalysator besitzt. Die EG-Typgenehmigung beinhaltet ja ausschließlich die
Bewertung des Geräuschverhaltens.



Ein weiteres Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften
Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in
bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung
der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist
wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in
diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die
EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen
(erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die
Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO)
über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis)



Um die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht zu
gefährden, bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für solche o. g.
Austauschschalldämpfer folgendes Verfahren an:
Das KBA kann (nationale) "Allgemeine Betriebserlaubnisse" (ABE´sen)
erteilen, die - fußend auf der europäischen Typgenehmigung für das
Geräuschverhalten - die abgasmindernde Wirkung eines solchen
Austauschschalldämpfers auf der Grundlage der - wie beim
Originalschalldämpfer - anzuwendenden Prüfungen gemäß der Richtlinie
70/220/EWG oder der ECE-Regelung R103 bestätigt, quasi eine ABE für einen
Austauschkatalysator"


Zitat: SV-Forum

Ergänzung: http://www.motorradonline.de/auspuff/eg-pruefzeichen-und-freigabe-fuer-nachruestschalldaempfer-ohne-kat/97293


deralte  11.08.2016, 13:30

Anmerkung: Meine Suzi SV 1000S K4 besitzt eine MAB-Auspuffanlage ohne Kat. Keinerlei Probleme bei der Hauptuntersuchung.

geoka  11.08.2016, 13:34
@deralte

Und damit wären wir wieder bei dem Thema Dreckschleudern in Städten :-))))

deralte  11.08.2016, 13:36
@geoka

Ich wohne nicht in der Stadt, sondern am Po der Welt.

BMWRolf  11.08.2016, 14:27
@deralte

Umso schlimmer... Ne Dreckschleuder in freier Wildbahn... ;-)

geoka  11.08.2016, 14:45
@deralte

Genau, in einem kleinen unbeugsamen Dorf :-)))