Motorrad Kette gerissen, Gewährleistung?
Hallo zusammen,
ich habe Mitte Mai 24 ein neues Motorrad gekauft. Gestern ist mir während der Fahrt, nach nichtmal 2,5 Monaten Nutzung und ca. 970KM die Antriebskette gerissen.
Das Motorrad musste abgeschleppt werden.
Die Kette ist nicht am Verbindungspunkt gerissen, sondern mitten drin.
Schäden:
-Heckverkleidung linksseitig komplett durchgeschlagen.
-Blinker hinten Links sowie Schmutzfänger abgerissen
-Schwinge vermackt, sowie eine Beule
-Rahmen an diversen stellen vermackt, ebenso an Zwei Schweißnähten angeschlagen, sowie eine Beule am Rahmen
-Abschürfungen am Motorblock
Ich selbst wurde von der Kette ausgepeitscht, habe starke Prellungen und ein sehr ausgeprägtes Schwarzes Hämatom. Wurde aber bereits Ärztlich versorgt.
Eigentlich wäre morgen der Termin zur Erstinspektion gewesen, dieser hat sich nun erübrigt.
Meine Frage, wie sieht dad nun Gewährleistungstechnisch aus? Eine Anfrage durch den Händler an den Hersteller wird nun ausgeführt. Eine Instandsetzung empfinde ich als Fraglich und erwarte eher einen Austausch, da auch der Rahmen in mitleidenschaf gezogen wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich.
Ich danke schon jetzt für jede Rückmeldung.
1 Antwort
Auch wenn eine Kette ein Verschleißteil ist, darf so etwas nicht passieren, selbst wenn man unterstellt, dass du die Pflege der Kette ignoriert hast.
Ich (!) würde nicht die Antwort des Herstellers abwarten, sondern aufgrund der Verletzungen einen Anwalt einschalten!
Die Kette ist nicht am Verbindungspunkt gerissen, sondern mitten drin.
Jetzt frage ich in die Runde: Sind Originalketten nicht immer endlos?
Dazu muss ich sagen, dass ich optisch nicht ausmachen konnte wie die Kette verschlossen war und auf das Wort des Händlers/Besitzers des Laden vertraue/vertraute.
Optisch sah alles für mich absolut gleich aus... nur das ein Glied Bündig auf beiden Seiten an exakt der gleichen Stelle gerissen war.
Ich hatte damals extra gefragt ob ich die Kette Fetten soll, dies wurde verneint und deshalb wurde diese lediglich sauber gehalten.
Habe heute tatsächlich schon eine Zusage bekommen, dass das Motorrad 1 zu 1 gegen ein neues ausgetauscht wird.
Wie würde so ein Gang bzgl. der Verletzungen aussehen? Müsste dieser dann ein schreiben an den Hersteller aufsetzen?
Ich danke dir bisher für deine Antwort.
extra gefragt ob ich die Kette Fetten soll, dies wurde verneint...
Das kann ich mir nicht vorstellen. Es liegt bestimmt ein Missverständnis vor.
Müsste dieser dann ein schreiben an den Hersteller aufsetzen?
Ja, das sollte ein Rechtsanwalt machen, auch hinsichtlich eines Schmerzengeldes.
Danke für deine erneute Antwort. Das werde ich dann Anwaltlich klären lassen.
Ich war auch irritiert, habe aber 2 Zeugen bzgl. des nicht Fetten sollen.
Sehr merkwürdig... In der Fahrschule bekamen wir eingetrichtert bei der Kette auf die drei "G"s zu achten
Gereinigt
Gefettet
Gespannt
Wenn du aber schon die Zusage eines Austauschs hast würde ich da nicht mehr weiter drauf eingehen...
Kurz zum Abschluss, dass Motorrad wurde nun 1 zu 1 ausgetauscht, gegen eine neue. Vom Rechtsanwalt habe ich bisher keine Rückmeldung zu der ganzen Geschichte, trotz mehrmaligem nachhaken.
Letztlich ist zwar alles gut gegangen, aber der schlechte Beigeschmackt fährt nun erstmal mit.
Angeblich wurde die Kette seitens des Herstellers überprüft und ein Materialfehler wäre ausgeschlossen, ganz davon überzeugt bin ich davon allerdings nicht...
Nein, zumindest keine Vorschrift soweit ich weiß. Ich habe bisher auch immer nur "Empfehlungen" gelesen, dass Clipschlösser nur bei "leistungsschwachen" Fahrzeugen verwendet werden sollen, manche reden dabei sogar nur maximal bis 125cm³.
Aber darum geht es hier ja nicht zwingend, wenn die Kette mittendrin gerissen ist, also nicht an einem Punkt an dem die Kette nachträglich per Clip oder Nietung geschlossen wurde.
Frage an den TE: wie hast du festgestellt, dass diese nicht am Verbindungspunkt gerissen ist?