Muss das Fahrzeugmodell in der ABE angegeben sein?
Hallo Leute,
Ich fahre eine Yamaha wr 125 r und habe mir Mizu Brems- und Kupplungshebel für diese bestellt. Auf der Internetseite stand dass diese mit einer ABE geliefert werden und das war auch der Fall. Jedoch ist mein Fahrzeugmodell nicht in der ABE aufgelistet. Was mich zum nachdenken bringt ist dass die auflistung der verschiedenen Fahrzeuge nicht wie die ABE selbst von dem Kraftfahrt-Bundesamt, sonder vom "TÜV Austria" stammt.
Meine Frage ist nun ob ich die Hebel an meiner Maschine verwenden darf oder nicht? Und sind die Unterlagen vom TÜV Austria überhaupt relevant für mich, da ich in Deutschland lebe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
MfG
2 Antworten
Bei einer ABE hat das KBA eine Prüfnummer vergeben. In der ABE sind alle geprüften fahrzeugtypen aufgelistet.
Manchmal gibt es später noch Nachträge zur ABE, die dann z.B. mit N2 versehen werden und den ursprünglichen Verwendungsbereich erweitern.
Aber auch hier müssen alle Fahrzeugtypen aufgelistet werden.
Ich vermute, du hältst nur ein Teilegutachten des TÜV Austria in den Händen. Diese können vom TÜV akzeptiert werden, was gleichzeitig bedeutet, dass du diese Teile beim TÜV eintragen lassen musst.
Wenn die dinger eine eg-be hätten, wäre es egal wo du lebst, da die dinger im gesamten eu beteich legal wären. Wie das mit tüv austria ist, weiß ich nicht