Fahrlässige Körperverletzung?
Hey ich bin neulich ganz normal in ner 30er Zone mit meinem Motorrad gefahren und plötzlich kam aus ner Seitenstraße von links (ich hatte also eigentlich Vorfahrt) ein Auto und ist so in mich reingefahren, dass es mich voll von der Maschine gehauen hat. Wenigstens ist er nicht einfach weggefahren aber würdet ihr das als fahrlässige Körperverletzung ansehen? Ich habe einige Prellungen und Schürfwunden. Da gäbe es dann eigentlich ne Geldstrafe (https://www.koerperverletzung.com/fahrlaessige-koerperverletzung/)
Habt ihr nach nem Unfall euer Motorrad nochmal von der Werkstatt durchchecken lassen? Hab irgenwie schiss, dass was kaputt gegangen ist, was ich noch nicht bemerkt habe.
3 Antworten
Bei Unfällen mit einem oder mehreren Verletzten immer die Polizei holen, die nimmt das auf und hilft dir auch, deine Rechte zu wahren (indem sie z.B. definiert, um welche juristische Art von Körperverletzung es sich möglicherweise handelt). Du musst gegebenenfalls einer Anzeige wegen Körperverletzung zustimmen (falls es kein Offizialdelikt ist, denn bei einem Offizialdelikt hat das Opfer keine Wahlmöglichkeit, nur die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen).
Näheres sollte dir ein Anwalt erklären, besonders wenn dir der spätere Verlauf der Sache nicht gefällt, man trifft nach einem Unfall manchmal Entscheidungen, die man aus einer inneren Distanz heraus später vielleicht nicht so getroffen hätte.
Du scheinst mir von dem Unfall auch noch etwas "beeindruckt" zu sein, lass dich mezinisch durchchecken, und das Motorrad gehört selbstverständlich in die Werkstatt, Mensch!!!
Danke für deine Antwort. Mittlerweile war ich natürlich nochmal in der Werkstatt und habe auch Anzeige erstattet
Ah, OK, wusste nicht, dass KV (bei einem verschuldeteten Verkehrsunfall) gleich ein Offizialdelikt ist.
Ich würde an deiner Stelle mal zu einem Anwalt gehen, ich glaube nicht dass die Beurteilung der Sachlage durch irgendwelche Leute aus einem Internet-Forum dir so viel weiter hilft. Der Anwalt wüsste dann auch ob es Sinn macht gegen den Autofahrer vorzugehen und ob du Schmerzensgeld verlangen kannst.
Ich würde auf jeden Fall mal in die Werkstatt gehen, und wenn es nur ein kurzer rundum-Check ist. Das wäre mir das Geld wert, falls du was übersehen hast kann das böse enden.
Ich hätte da nicht nur die Polizei geholt, sondern mich und das Motorrad jeweils durchchecken lassen und dies unmittelbar direkt nach dem Unfall und nicht irgendwann "neulich".
Es ist ein Personenschaden eingetreten und eine Geldstrafe wäre ohnehin nicht an Dich gegangen ;-)
Zustimmen braucht er der Körperverletzung nicht. Er wird von der Polizei nur gefragt, ob er Strafantrag gegen den Verursacher stellt. Eine Anzeige wegen fahrl. KV erfolgt sowieso (Offizialdelikt). Mit diesem Strafantrag kann dann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht so leicht einstellen.
Natürlich sollte er das Moped und sich selbst unverzüglich durchchecken lassen. Ob es sich lohnt, einen RA zu nehmen hängt davon ab, ob er Schmerzensgeld erreichen will, was die gegnerische Versicherung wohl nicht freiwillig bezahlt. Falls der Unfallgegner es dann auf eine GV ankommen lässt, sollte man sich dann einen RA nehmen.