Gilt ein mündliches Angebot oder darf der Endpreis noch davon abweichen?

6 Antworten

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Ich weiß nicht wie oft ich es hier schon erklärt habe. Warum antworte ich eigentlich noch und nutze nicht die Zeit für etwas sinnvolles. Also zum letzten Mal. Und hör endlich mit dem "allwissenden Quatschkopf (äh, Schwager)" auf!

Mündliche Verträge gelten nur unter "ordentlichen Kaufleuten". Da gilt auch ein Kostenangebot als bindend.

Unter Privatpersonen gelten mündliche Verträge nur wenn eine "juristische Person" das bezeugen kann. "Normale Zeugenaussagen" sind fraglich. "Kostenangebote" gelten nicht, das sind Einschätzungen".

In Deinem Fall sieht es so aus, dass ein "Kaufmann" einem "Nichtkaufmann" ein Angebot macht. Das ist nicht bindend. Auch nicht mit Zeugen. Bei einem "Vertrag" sieht es anders aus. Da können Zeugenaussagen die Vertragsbedingungen bezeugen.

Angebote sind immer Einschätzungen, die ein "Nichtfachmann" auf Grund von Fehleinschätzungen nicht beurteilen kann. Bei "Kaufleuten" geht man von "Fachwissen" aus. Daher der Unterschied. Gruß Bonny


blackhaya  11.09.2016, 02:31

Mündliche Verträge nur unter Kaufleuten????

Jeden Tag schliesst man mündliche Verträge ab, egal ob ich nun beim Bäcker ein Brötchen kaufen, oder dem Nachbarn für 20 Euro den Rasen mähe.

Schriftform ist laut Gesetzgeber nur bei einigen Verträgen erforderlich.

Wenn man solche Sachen anfechten lassen will, steht man natürlich ohne Dokumente schlecht da.

nagelpilzotto 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 16:05

Na dann habe ich ja recht gehabt, daß es lediglich eine Einschätzung war die vom tatsächlichen Preis abweichen kann. Ist es denn anders, wenn ich einen Festpreis vereinbare? Gilt dann das gesprochene Wort oder nicht? 

Jayjay12  10.09.2016, 16:47
@nagelpilzotto

Wieso sollte das etwas ändern, Liborio? Der Sachverhalt einer mündlichen Absprache zwischen einem Kaufmann und einem Nichtkaufmann bleibt erhalten -> siehe Bonny's Antwort. Sobald du was Schriftliches in Händen hältst - wie etwa einen Kostenvoranschlag mit Festpreisgarantie (ist vermutlich nicht ganz von dieser Welt :-) - hast du gute Argumente. Gruß JJ

Auch ein mündlich vereinbarter Preis ist (meines Wissens nach) bindend, jedoch wird dir der Verkäufer nur gesagt haben, wie viel es ungefähr gekostet hat, und kein direktes Preisangebot gemacht haben wie "Für 320€ machen wir das, Ok?" sondern eher so "Es wird wahrscheinlich um die 320€ kosten, genau kann ich dirs gerade nicht sagen."

Ein weiteres Problem ist es, dass mündliche Vereinbarungen nur sehr schwer nachzuvollziehen bzw. zu beweisen sind.

Also wenn du nicht zufälligerweise ein Tonbandgerät laufen hattest, oder andere zehn Leute das Gespräch lautstark mitbekommen haben - haste wohl Pech gehabt.

Ich an deiner Stelle hätte dem Verkäufer am Anfang einen Zettel in die Hand gedrückt, wo er das Angebot und den Preis drauf schreibt, und unterschreibt, den hätteste den anderen Verkäufer dann zeigen können. Damit biste schon mal eher auf der sicheren Seite.


Bonny2  10.09.2016, 15:42

Bis auf die "Preisbindung" eine sehr gute Antwort. Gruß Bonny

nagelpilzotto 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 13:59

Wie schon gesagt, ich will jetzt nicht eine Story draus machen. Mir geht es darum es in Zukunft so zu machen, daß ich mir auch nicht blöde vorkomme. Immerhin ist es ja auch Vertrauenssache. Hätte natürlich eine Szene machen können und auf die 320€ bestehen können, aber damit hätte ich bestimmt keinen guten Eindruck hinterlassen. Schließlich will ich ja wieder hin, wenn mein Kettensatz fällig ist. Da sind die nämlich auch wieder um die 50€ günstiger als bei Honda. Dann lasse ich mir aber einen Festpreis geben. 

die frage die sich mir stellt, ist warum du zu nem offiziellen händler gehst und nicht zu einer allgemeinen motorradwerkstatt. billiger wäre natürlich wenn du die reifen selbst ausgebaut hättest und sie zu nem reifenhändler gebracht hättest


nagelpilzotto 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 14:25

Die Antwort ist ganz einfach. ..weil ich es nicht kann. Das einzige was ich mal am Motorrad gemacht habe war ein Ölwechsel und selbst den lasse ich mittlerweile machen. Habe mir erst letzte Woche für meine Bonneville einen Sturzbügel gekauft. Im Grunde genommen dachte ich mir, dürfte kein Problem sein den zu besfestigen bzw. zu montieren. Habe keine 5 Minuten daran zumgeschraubt und dann aufgegeben. Zu viele Schrauben und Teile die in der Anleitung zwar genannt werden, aber nicht abgebildet sind. 
Daher weiss ich die Teile nicht der Anleitung zuzuordnen. Ich kenne das von IKEA. Da wird jedes Teil in der Anleitung abgebildet und genau beschrieben wo es montiert werden soll. Das fehlt in der Ableitung für den Sturzbügel. Zudem müssen die Schrauben mit einem Drehmomentschlüssel angezogen werden. Steht genau da wieviel. So ein Schlüssel habe ich nicht. Daher habe ich das ganze wieder in den Karton zurück gelegt. Die Anleitung eingescannt und meinem Schwager geschickt. De sagte nur: Die Anleitung paßt schon. Bin schon mit viel schwierigerem fertig geworden. Wenn er Zeit hat macht er mir das Teil dran. Da ich kein Handwerker bin, fallen mir solche Arbeiten schwer bis sogar unmöglich, da ich die Skitzen und Anleitungen nicht verstehe. Es klingt alles so einfach. Reifen abmontieren und zum Reifenwechsel zum Händler bringen. Es gibt so viele Sachen beim Reifenwechsel zu beachten, die ich gar nicht weiss, zudem habe ich nur einen Seitenständer. Damit läßt sich kein Reifen abmontieren. Es hat schon seinen Grund weshalb ich Bankkaufmann geworden bin und kein Handwerker. Vor 4 Jahren habe ich ein Werkstatt gefunden die sogar selbst mitgebrachte Reifen montiert hat. Habe dieselbe Werkstatt wieder aufgesucht und die sagte mir, daß sie die Reifen nicht mehr vom Motorrad montieren. Damit verlieren sie zuviel Zeit. Die muss ich zuvor selbst abmontieren, dann machen sie mir den Reifenwechsel. Da ich das nicht kann ist die Option weggefallen. 

Auch von einem verbindlich gemachten Angebot, egal ob schriftlich oder mündlich, darf der Händler bis zu 15% abweichen. Es kann aber auch gut sein, dass das ursprüngliche Angebot sich nur auf die reine Montage incl. Reifen bezog und der Händler noch die Montage der Räder ans Mopped und die Altreifenentsorgung draufgeschlagen hat. Eine beliebte Praxis, um den Kunden nicht gleich zu vergraulen.

Hättest du das lieber vorher genau nachgefragt!


Bonny2  10.09.2016, 15:41

Gerhard --- Auch wenn wir meist einer Meinung sind, diesmal ist Deine Antwort total falsch. Wo steht es geschrieben, dass man 15 %
abweichen kann? Was Du vielleicht verwechselt, ist das ein Architektenangebot nach Musterurteilen ca. 10% abweichen darf. Das ist aber eine völlig andere Baustelle. Gruß Detlef

mausekatz  10.09.2016, 16:23
@Bonny2

Das war eine Information von einem Rechtsanwalt, den mein Kollege mal bemühen musste wegen zu hoher Rechnung. Das mit den 15% habe ich aber auch vorher schon gewußt - keine Ahnung wo ich das aufgeschnappt/gelesen habe. Es stimmt aber. Das trifft auch auf alle Handwerkerrechnungen zu. Preisabsprachen dürfen für vorher genau abgemachte Arbeiten um max. 15% nach oben abweichen.

Bonny2  10.09.2016, 17:41
@mausekatz

Gerhard --- Eine Handwerkerrechnung ist doch kein "Kaufvertrag" sondern ein "Dienstleistungvertrag". Streng genommen ähneln die sich zwar, aber es gibt schon Unterschiede. Natürlich kann die "korrigiert" werden (der Architekt war nur ein Beispiel). Es sei denn, es ist ein vertraglich festgelegter
Festpreis. Ein Kauf ist, falls nicht anders vereinbart, ein Festpreis. Das eine zu hohe Rechnung in der Dienstleistung bemängelt werden kann, ist doch klar. Ich habe noch 10% im Kopf, kann aber auch 15% sein. So genau weiß ich es nicht mehr. Eine Rechnung ist das Endprodukt von Angebot und Vertrag (meist). Noch mal: Es geht hier um ein Angebot zu einem "Nichtkaufmann". ----- Damit habe ich mich auch in meiner Diplomarbeit "rumschlagen" müssen und hab jetzt keine Lust hier eine dritte Diplomarbeit vorzubereiten. Falls noch
Fragen vorhanden: Es gibt noch andere Betriebswirte oder Notare, die sich mit BWL auskennen. Ich bin raus. Bonny

nagelpilzotto 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 14:48

Natürlich weiss ich ja nicht im Detail was ich fragen soll, denn ich bin nicht vom Fach und stelle die Frage nur alle 4 Jahre. Daher sollte es dem Händler doch möglich sein eine richtige Antwort in der alles inbegriffen ist  zu geben. Natürlich habe ich nachgefragt ob das der Endpreis ist und alles inbegriffen ist. Aber wie Du siehst, gibt es dann doch noch Abweichnungen. 

Die Werkstatt ist wirklich total unseriös. Genau wie ein Friseur dir sagen kann was ein Haarschnitt kostet, kann dir auch jede Werkstatt sagen was ein Reifenwechsel kostet.

Im Grunde genommen besteht es aus zwei Komponenten, der Preis vom neuen Reifen, und der Arbeitsaufwand der Montage (Dienstleistung). Der Preis vom Reifen da muss der Händler einfahc nur in seine Preisliste gucken.

Die Montage das wird bei Vertragswerkstätten nach Arbeitswerten abgerechnet die vom Hersteller vorgegeben sind, wird dann mit dem Stundensatz der Werkstatt mulitpliziert.

Also wirklich jede WErkstatt kann dir im Vorraus sagen was der Reifen kostet und wieviel er für die Montage haben will. Beim Reifenwechsel gibt es nun wirklich keine "Überraschungen".

Anders sieht es bei komplizierteren Dingen aus wie "Reperatur", da kann man den Aufwand oft im Vorraus nicht abschäzten und dann wird nach Aufwand abgerechnet.


deralte  11.09.2016, 07:48

"Reperatur" und "Vorraus", da fehlt nur noch "garnicht"...