Motorrad fahruntauglich?
Moin,
ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall und daraufhin wurde das Motorrad (Duke 125) anhand der unten zu sehenden Mängel als Fahruntauglich eingestuft… Finde diese Entscheidung fraglich. Was halten ihr von dem Schaden? Besteht Gefahr bei Weiterfahrt?
4 Antworten
Auf Deinen Bilder kann man es halt nicht richtig erkennen wie groß der Schaden wirklich ist. " Ferndiagnose ist ganz schwierig " Wer hat den Schaden begutachtet ? Weiterhin ist es immer eine kalt Verformung von Metall . Da kann man auch nicht sehen ob es und wo es Haarrisse gibt ? Wenn ja kann es auch zu Brüchen am Rahmen b.z.w. Anbauteilen kommen. Am besten mal in der Fachwerkstatt oder bei einen Gutachter vorstellen.
Auf Bild 1 ist eine deutlich Beschädigung des Rahmens an einem, an sich stabilem, Knotenpunkt zu erkennen. Da so was nicht an "unbedeutender" Stelle sein kann, wären Zweifel angebracht.
Bei Bild zwei bin ich mir nicht sicher, was ich dort sehen kann/soll. Ist es der Spalt oder das abgerissene Teil, z.B der Lenkanschlag? Wenn es dieser sein sollte, dann ist der Rahmen hin und die Kiste erfüllt nicht mehr die Sicherheitsbestimmungen.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass der Schaden durch ein Ereignis entstanden ist, was schon heftiger war und der Rahmen krumm sein kann. Eine Weiterfahrt ohne Prüfung oder Reparatur währe dann fahrlässig.
Wenn der Lenkanschlag hinüber ist, ist das das Ende der Geschichte... da brauchst du einen neuen Rahmen... die Delle vorne am Rahmen (linkes Bild) ist eigentlich auch schon ein Todesurteil, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.. tut mir leid, sage das ohne jede Gehässigkeit oder Schadenfreude. Ob eine Gefahr besteht? Nun ja, das Ding wird wahrscheinlich gar nicht mehr richtig geradeaus laufen, und selbst wenn, ist die Stabilität durch die Delle beinträchtigt.
Alles Gute!
Kann man nicht wirklich gut erkennen...
Auf dem ersten Bild ist scheinbar eine Delle im Rahmenrohr?
So wie es aussieht ist das sogar ein Ausleger für den Beifahrer-Fußraster?
Also eine Delle würde ich selber jetzt als absolut ungefährlich einstufen.
Muß aber beim Wiederverkauf angegeben werden, sonst kannst Du das Teil nach x-Jahren wieder zurücknehmen müssen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Beim 2. Bild kann ich nicht erkennen, wo da was sein soll...
Danke schonmal für die hilfreiche Antwort!
Das zweite Bild ist der Begrenzer für den Lenkeinschlag, der Einschlag ist nun ein paar mm größer