Mindestbremsleistung bei Krafträdern gesetzlich nicht geregelt?

4 Antworten

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Deine Frage hat mich dann aber doch etwas nach einer Gesetzgebung suchen lassen, und ich bin tatsächlich fündig geworden.

Hier ein Auszug aus dem Lastenheft der EU zur Mopedbremse.

Darunter der Link, aus dem die Info abgeleitet wurde. Eine sehr interessante Doktor Arbeit :-)

Viel Spaß beim Lesen!

1.2.3 Gesetzgeberische Aspekte Die aktuell gültige Gesetzgebung zum Thema Motorradbremsen ist in der EU-Richtlinie 93/14/EWG29 festgelegt: Motorradbremsen müssen unter Einhaltung maximaler Bedienkräfte folgende Anforderungen erfüllen:

  • Zwei voneinander unabhängige Bedienelemente für zwei voneinander unabhängige Betriebsbremsanlagen, wobei mindestens die eine auf das Vorderrad und die andere auf das Hinterrad wirkt,

  • Gewährleistung einer mittleren Vollverzögerung mit beiden Bremsen von mindestens 5,8 m/s2 in beladenem Zustand,

  • Gewährleistung einer mittleren Vollverzögerung von mindestens 4,4 m/s2 bei Betäti- gung nur der Vorderradbremse bzw. 2,9 m/s2 mit der Hinterradbremse jeweils in bela- denem Zustand,

  • bei einer Betätigung der feuchten Bremsen mit der Betätigungskraft, die bei trockenen Bremsen notwendig ist, um eine Verzögerung von 2,5 m/s2 zu gewährleisten, müssen zwischen 0,5 s bis 1,5 s nach Betätigungsbeginn mindestens 60 % der mit trockenen Bremsen erreichten mittleren Verzögerung erzielt werden,

  • bei Vorhandensein einer Kombibremsanlage muss mit einer Betätigungseinrichtung eine mittlere Vollverzögerung von 5,1 m/s2 erreichbar sein, mit der anderen Betäti- gungseinrichtung 2,5 m/s2 jeweils im unbeladenen und voll beladenen Zustand,

  • die zur Erzielung der Mindestverzögerungen notwendige Handkraft darf dabei 200 N nicht übersteigen, die notwendige Fußkraft ist auf 350 N begrenzt, und die Betäti- gungskraft einer – soweit vorhandenen – Feststellbremse darf 400 N nicht übersteigen.

Auszug aus der Doktorarbeit von Dipl.-Ing. Joachim Funke.

Hier der Link zur Arbeit:

http://www.fzd.tu-darmstadt.de/media/fachgebiet_fzd/publikationen_3/2007/2007_funke_dissertation.pdf

Der technisch Interessierte wird viele Infos zur Motorrad-Bremse finden.


deralte 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 14:08

Moin Klaus,

diese Antwort ist ein Volltreffer. :-) Womit hast du das Internetz gekitzelt, um die Informationen zu erhalten ?

user5432  16.11.2014, 14:38
@deralte

Hey Kostja, Morgähn! Tja, ich mach demnächst nen Kurs auf, Internetsuche für Fortgeschrittene.... :-)

Nee, im Ernst, ich glaube manchmal nicht, was für teilweise recht einfachen Fragen hier und überall gestellt werden, obwohl unsere digitale Welt mittlerweile so "freigiebig" mit Infos ist, die man jederzeit abrufen kann.

Es kommt auf die Zusammenstellung der Suchanfrage an, dann bekommst Du sogar vorgefiltert, die komplexesten Infos, wie halt eben diese Doktorarbeit. Das ist eigentlich recht einfach. Aber es braucht auch eine gewisse Erfahrung.

Hoffe Dein Bremsenwissendurst erfolgreich genährt zu haben ;-)

Gruß aus der Eifel

Klaus

deralte 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:20
@user5432

hust (Bronchitis)...äääh, Klaus...ich dachte bislang, dass ich recht ordentlich im Netz suchen könnte. Ich habe aber anderthalb Stunden lang nichts Verwertbares gefunden. Nun verrate doch mal bidde bidde, wie du es geschafft hast. :)

user5432  16.11.2014, 16:27
@deralte

Vielleicht hab ihr andere Daten im Netz ;-)

Hehe, also ich hab ganz einfach eingegeben: Vorschriften Motorradbremse ....

und siehe da, der 10. Link passte :-)

Man muss manchmal einfach gerade aus Denken

Wenn man das von der Rechtslogik her betrachtet würde ich sagen, es gibt hier keine Regelung, weil man die Bremsleistung auf einem Prüfstand nur sehr aufwendig überprüfen kann. Beim Auto ist das Prüfen weitgehend automatisiert, aber beim Motorrad müsste jemand auf dem Bike sitzen, während z.B. das Vorderrad auf eine gewisse Geschwindigkeit gebracht wird um dann voll zu bremsen... anders als beim Auto müsste man das Bike (bzw. alle Bikes mit verschiedenen Formen/Sitzhöhen) dabei fixieren, sonst wäre die Sache für einen Prüfer zu gefährlich. Und wenn man etwas nicht regelmässig überprüfen kann erlässt man eben lieber eine Vorschrift weniger.

Sollte man glauben, dass unsere StVZO dies regelt, lieber Kostja. Dem Glauben und aller Überzeugung zum Trotz ist genau diese Handhabung eine Art Grauzone, was schon nem mittleren Wunder gleichkommt, wenn man bedenkt, wie bedeutsam die Bremsen für Leib & Leben vom Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmern sind!

So knochentrocken Gesetzestexte und Paragraphen daherkommen mögen, so wichtig und im wahrsten Sinn "lebendig" und spannend ist diese Geschichte de facto!

Aber wie turboklaus es schon sehr treffend formuliert, herrscht bei uns dennoch keine Anarchie ;-) Die Funktionalität der Bremsanlage bzw. der Beläge und die Zugwirkung auch älterer Bremssysteme obliegt dem Tüv und wird natürlich überprüft. Hoffe, gehelft zu haben mit dieser Antwort. Bis die Tage...melde mich demnächst mal bei dir, Kostja ;-)

Schönes Wochenende

und Gruss in den hohen Norden der Republik Germania - Jan

Es liegt im ermessen des Prüfers, der Deine technische Abnahme für das TÜV Prüfzeichen auf Deinem Kennzeichen macht, ob die Bremse i.O , oder Schrott ist.

Es wird dabei auf den Verschleiß der Bremsscheibe/Trommel bzw der Beläge geachtet, und das die Verzögerung einen "ausreichenden Wert" erzielt.

Der Prüfer wird keinen Stoppie hin legen, und hoffentlich bei der Bremsung auch keinen Abflug veranstalten. Mittlerweile ist es so, das sie die Bremse sogar im Fahrbetrieb bis zum ansteuern des ABS Regelkreises betätigen müssen. Denn bei ABS Ausstattung muss diese auch funktionieren. Nebenbei wird kontrolliert, ob alle Kontrolllampen der Systeme aufleuchten, und wieder erlöschen !

Also immer schön nach der Bremse schauen :-)

Ist also auch manchmal Verhandlungsgeschick, wenn die Bremse nicht ganz so doll funktioniert. Ich hatte da mal ein Ural Gespann, da stand bei Bremsprüfung " Verzögerung vorhanden" ähm, und das war noch sehr human ausgedrückt!! Verzögerung zu erahnen hätte besser gepasst :-)

Bis demnächst auf der Prüfstelle ......


Floyd  15.11.2014, 16:02

Der TÜV Prüfer meinte nach der Probefahrt: "Bremst sehr gut! Eben so,wie es 1981 Stand der Technik war! ;-)

Gruß Rainer

user5432  16.11.2014, 21:31
@Floyd

Das war bei den alten Hondas zu Zeiten der Four Modelle ganz und gar nicht so, aber da war es ja auch stand der Technik. Die Gülle hatte allerdings brauchbare Bremsen :-)