Hallo. Ich würde gerne meinen 125ccm Roller verkaufen. Meine Unterlagen bestehen aus Checkheft, Garantienachweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Versicherungsnachweis, TÜV Rechnung, Handbuch.
Jetzt bin ich jedoch beim googlen auf eine allgemeine Betriebserlaubnis gestoßen, die ich haben sollte?! Oder ist diese bei Leichtkrafträdern nicht erforderlich bzw. ist damit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemeint? Falls damit doch was anderes gemeint ist, wie könnte diese denn dann aussehen? Es handelt sich hierbei um eine Honda. Vielen Dank für Eure Antworten.