Hallo,
ich habe mir ein Motorrad gekauft. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Betriebserlaubnis habe ich direkt beim Kauf erhalten. Jetzt habe ich Post vom Verkäufer erhalten. Im Brief finde ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1, das Fahrzeugnummernschild und ein Schreiben in dem ich aufgefordert werde, das Fahrzeug umgehend abzumelden. Im Kaufvertrag wurden derartige Absprachen nicht festgehalten.
Jetzt meine Fragen:
Bin ich verpflichtet das Fahrzeug abzumelden?(Die Abmeldung kostet schließlich auch was)
Kann ich das Fahrzeug überhaubt abmelden(In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht schließlich der Name von dem ehemaligen Halter drin, indem Fall auch der Verkäufer) 2.1. Kann ich das Fahrzeug abmelden bei Vorlage des Kaufvertrags?
Über einen Rat von euch wäre ich sehr dankbar. Ich finde es sehr dreist von dem Verkäufer oder ich verstehe da im moment etwas falsch. Deswegen bitte ich euch um euren Rat.
Gruß