Allgemeine Fragen zu einer eigentlich nicht erlaubten Drosselung..?

Guten Tag!

Heute - nach der Frage der Gewichtserhöhung - kam mir nun ein paar andere Fragen, welche mich brennend interessieren würden - ACHTUNG die Fragen sind eeetwaas lang.

Und zwar gehen wir in diesem Fall vom Szenario aus, dass ein Motorradfahrer der "in einem Land lebt, wo die Regel der maximal doppelten Leistung im offenen Zustand für gedrosselte Maschinen gilt" sich eine Maschine holt, welche 1-2 PS mehr hat, als es das Gesetz nun erlaubt, wie z.B alle 98 PS Motorräder oder eine Hornet 600 oder Fazer 600 mit 97 PS. Diese lässt er nun FACHMÄNNISCH (mit einem Kit von Alphatechnik o.Ä) drosseln, und lässt sich die 48 PS eintragen, da er ja nur den A2 besitzt.

Er hat in der ersten Saison viel Spaß mit dem Motorrad, doch dann kommt die erste Polizeikontrolle. Und dazu habe ich jetzt ein paar Fragen.

  • Die Polizisten sehen ja im Fahrzeugschein nur die gedrosselte Leistung, welche passt, und das Leistungsgewicht stimmt auch. Wie also könnten diese feststellen dass sie davor mehr PS als erlaubt hatte, bzw. würde diesen Aufwand irgendein Polizist betreiben?

Sagen wir mal die Polizisten finden letztendlich irgendwie heraus (Google, spezieller Motorradpolizist etc.) dass das Motorrad laut Hersteller 97/98 PS hat, und diese leiten rechtliche Schritte ein (Anzeige etc.),

  • Wäre es dann nicht möglich zu sagen "Hey, mein Motorrad hat bis die Leistung am Hinterrad war Leistung eingebüßt, hatte also weniger als diese 96 PS."?

  • Und könnte man um dies dann zu beweisen nicht das Motorrad zurückbauen und auf den Prüfstand stellen?

Und noch eine Frage - ich bin zuvor immer davon ausgegangen, dass bei einem solchen Fall immer die Originalleistung aus dem Fahrzeugschein zählt, jedoch finde ich dafür keine Belege.

  • Also könnte man doch die Maschine generell schon zuvor auf den Prüfstand stellen, sie mit der Leistung am Hinterrad eintragen lassen und dann von dieser herunterdrosseln?

Und eine letzte Frage: Wenn ich die Maschine herunterdrosseln lasse, ist dann irgendwo die alte Leistung welche genau in meinen Fahrzeugschein war gespeichert?

  • Also könnte der Staat sagen "Hey in deinen Originalpapieren stand aber 97 PS, also geht das nicht!"?

Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Jo, das wars erstmal. Und ja mir ist bewusst dass ich sicher nicht der erste bin der sich darauf kommt, aber interessieren würde es mich trotzdem.

Recht, Führerschein, Drosselung