Ein Motorradfahrer entzieht sich einer Polizeikontrolle durch flüchten. Der Fahrer kann nicht identifiziert werden, nur das dazu gehörige Kennzeichen wird ermittelt.
Natürlich bekommt der Halter besuch von der Polizei. Dieser verweigert zunächst jegliche Aussage. Später wird angegeben, dass der Halter nicht selbst gefahren ist, jedoch ihm die Indentität des flüchtetenden nicht bekannt sei, da er oft sein Motorrad verleiht o.ä..
a) Wird ihm ein Fahrtenbuch auferlegt?
b) Wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?
Danke für Antworten. Dass so ein Verhalten daneben ist, ist keine Frage, dennoch würde es mich persönlich interessieren.