Guten Abend zusammen,
Ich habe letzen Sommer den A2-Führerschein gemacht.
Ich bin nun für die nächsten 2 Jahre berechtigt Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) und 0,2 kW/kg Eigengewicht zu fahren.
Soweit so gut, soweit verständlich.
Allerdings gibt es eine weitere Regelung, diese betrifft die Drosselung.
Die gedrosselte Version darf nur von einem Fahrzeug mit nicht mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.
Dadurch ist klar, das man kein Motorrad mit 100kw nehmen und auf 35kw drosseln darf.
Ich darf ein Motorrad mit 70kw auf 35kw drosseln und fahren.
Ich darf auch ein Motorrad mit 53kw auf 35kw drosseln und fahren.
Aber darf ich auch ein Motorrad mit 53kw auf 25kw drosseln und fahren?
Die offene Version wäre dann mehr als das doppelte der gedrosselten..
Meine Frage also: Bezieht sich diese Regelung mit der doppelten Leistung immer auf das Motorrad selbst oder generell auf 35kw?
WICHTIG : Die Regel mit der Drosselung gilt in Deutschland nicht! In Österreich aber schon!
Ich hoffe ich habe die Frage verständlich formuliert. Bin gespannt auf eure Antworten!
lg. Mario